Informationen zur Befreiung

Es bestehen leider einige Unsicherheiten im Hinblick auf Ab-, Um- und Krank-Meldungen und wir möchten daher auf die Regelung hierzu hinweisen.

  • Bei der Offenen Ganztagsschule (OGTS) handelt es sich um eine Schulveranstaltung und sie ist in der Anwesenheitspflicht dem Schulunterricht gleich gestellt. Mit Ihrer Anmeldung besteht für Ihr Kind daher Anwesenheitspflicht für den gewählten Zeitraum von Anfang bis Ende. Eine generelle Abmeldung von der OGTS ist nicht möglich. Die Abwesenheitsregelung entspricht daher auch dem sonstigen Schulbetrieb.

  • Es erreichen uns immer wieder – aus Schülerhand den Betreuer:innen übergeben – handgeschriebene Zettel mit einer Befreiungsmeldung für einen oder gar mehrere Nachmittage.
    Diese Zettel können von der OGTS nicht akzeptiert werden und führen nicht zu einer genehmigten Befreiung von der OGTS-Teilnahme.
    Eine Befreiung für einen Nachmittag ist nur ausnahmsweise und gelegentlich und nur auf schriftlichen Antrag per Email an info@ganztags-gg.de möglich.
    Diese streng erscheinenden Regeln resultieren aus unserer Aufsichtspflicht für Ihr Kind und dienen damit in erster Linie der Sicherheit Ihres Kindes.
    Wir bitten um Ihr Verständnis.

Abmeldung von der Offenen Ganztagsschule
Eine Abmeldung von der OGTS ist prinzipiell nicht möglich. Sollten gravierende Gründe vorliegen, die eine Abmeldung von der Nachmittagsbetreuung zwingend erforderlich machen, so bitten wir Sie, uns diese Gründe in einem schriftlichen Antrag darzulegen. Über den Antrag werden wir gemeinsam mit der Schulleitung entscheiden.

Wir bitten Sie dringend, diese organisatorischen Abläufe einzuhalten, damit der Informationsfluss gesichert und die Aufsicht über Ihr Kind immer gewährleistet ist.  Bitte sorgen Sie auch dafür, dass Sie erreichbar sind, damit Schule oder OGTS bei einer Erkrankung tagsüber Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.