Sie haben Ihr Kind an der Offenen Ganztagsschule am Gymnasium Grafing angemeldet – wie geht es jetzt weiter?

Die Einteilung, an welchen Nachmittagen Ihr Kind die gebuchten Stunden in der Nachmittagsbetreuung wahrnehmen möchte und nachmittags in der Schule sein wird, können Sie zu Beginn des neuen Schuljahres vornehmen.

Sie haben dazu Zeit bis nach Bekanntgabe des Stundenplans, nach Bekanntgabe und Einteilung der Wahlkurse und ggf. weiterer Aktivitäten – also ca. 2 Wochen nach Schuljahresbeginn.
Sie werden hierzu rechtzeitig mit einem Meldebogen aufgefordert.

Dennoch gibt es gleich zu Beginn des Schuljahres (schon ab dem zweiten Schultag) eine vorläufige, offene Phase der Nachmittagsbetreuung mit vereinfachter Anmeldung, die die Zeit bis zum regulären Betrieb überbrückt. 

Anwesenheitspflicht:
Noch einmal sei daran erinnert, dass es sich bei der Offenen Ganztagsschule (Nachmittagsbetreuung) um eine Schulveranstaltung mit Teilnahme- und Anwesenheitspflicht im angemeldeten Umfang während des gesamten Schuljahres handelt. Abmeldungen sind nicht möglich; Befreiungen nur nach Genehmigung im schulüblichen Verfahren.