Viele Fragen zur Offenen Ganztagsschule werden auch auf unserer allgemeinen Infoseite beantwortet – viele weitere hier:
Frage: Wieviele Kinder befinden sich derzeit in der Nachmittagsbetreuung, und wieviele Betreuer stehen dabei zur Verfügung?
Haben die Betreuer besondere Qualifikationen, oder sind es einfach engagierte Freiwillige (was nicht unbedingt schlechter sein muss…)? Wie gross sind die Gruppen, in denen Hausaufgaben gemacht werden?
Antwort: Wir haben derzeit ein Team aus 10 Betreuern, angemeldet sind ca. 75 Schüler (die aber natürlich nicht alle an allen Tagen kommen). Wir haben Gruppengrößen von ca. 10 Schülern, in der Freizeit manchmal mehr, in der Studierzeit meist weniger.
Bei den Betreuern handelt es sich um engagierte Mitarbeiter mit pädagogischem Hintergrund, teils Lehramtstudenten, die zusätzlich schulintern weitergebildet und auf ihren Einsatz in der Offenen Ganztagsschule vorbereitet werden. Mit diesem Team und dieser Zusammensetzung haben wir bisher beste Erfahrungen gemacht, wie uns auch von Eltern und Schülern immer wieder bestätigt wird.
Die Zahl der eingesetzten Betreuer ist direkt proportional zur Zahl der angemeldeten Schüler. Kurz: Je mehr Schüler (genauer: Stunden) angemeldet sind, desto höher unser Budget, desto mehr Betreuer können wir einstellen. Aus diesem Grund benötigen wir eine verbindliche Anmeldung bereits im Mai.
Frage: Kann mein Kind auch während des laufenden Schuljahres noch in die Offene Ganztagsschule aufgenommen werden?
Antwort: Ja, das ist prizipiell möglich!
Bitte melden Sie Ihr Kind dazu schriftlich mit den entsprechenden Formularen an und Informieren Sie uns zusätzlich per Email. Bitte beachten Sie, dass diese Anmeldung bis zum Ende des Schuljahres gültig und verbindlich ist.
Präzisierung: Ihr Kind kann noch aufgenommen werden, solange die vom Budgetrahmen vorgegebene Teilnehmerzahl nicht erreicht bzw. ausgeschöpft ist.
Frage: Mein Kind kann/möchte jetzt doch nicht in die Offene Ganztagsschule kommen. Kann ich es jetzt wieder abmelden.
Antwort: Ihr Kind wurde von Ihnen verbindlich für eine bestimmte Stundenzahl zur Offenen Ganztagsschule angemeldet. Die staatlichen Fördergelder, die für die Offene Ganztagsschule zur Verfügung gestellt werden, bemessen sich nach dieser verbindlichen Anmeldung. Eine Abmeldung Ihres Kindes führt zu Konflikten mit der staatlichen Förderung der Nachmittagsbetreuung und ist daher prinzipiell nicht möglich.
In begründeten Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Abmeldung nach schriftlichem Antrag bei der Schulleitung möglich.
Wenn mein Kind wegen Krankheit, Klassenausflug, o.ä. nicht erscheinen kann, wo soll ich mein Kind dann abmelden?
Wenn Ihr Kind auch vormittags nicht in der Schule ist, reicht die Abmeldung/Krankmeldung an der Schule – diese Meldung wird dann an uns weitergereicht.
Wenn Ihr Kind nur nachmittags abwesend ist, was normalerweise ja nicht der Fall ist, dann muss die Abmeldung am Tag vorher per Email direkt an info@ganztags-gg.de gehen.
Wichtig: OGTS ist immer! Also auch bei früherem Schulschluss, Projekttag, Wandertag, …. . Immer. Und daher auch immer mit Anwesenheitspflicht.
Frage: Mein Kind ist heute krank bzw. kann heute nicht in die Offene Ganztagsschule kommen. Wen muss ich darüber wie informieren?
Antwort: Bitte wenden Sie sich über das schulübliche Verfahren an das Sekretariat des Gymnasiums, das dann automatisch auch die OGTS informiert. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Frage: Darf mein Kind mittags das Schulgelände verlassen, um sich ein Mittagessen zu besorgen?
Antwort: Nein, das ist nicht möglich. Ihr Kind muss zu den gemeldeten Zeiten in der OGTS und unter der Aufsicht der Betreuer sein. Ihr Kind kann sich am Pausenverkauf (Vormittagskiosk) etwas besorgen, in der Schulmensa essen, oder die Betreuer kümmern sich um die Essensversorgung.
Frage: Mein Kind sollte eigentlich bis 16.10 Uhr in der Offenen Ganztagsschule bleiben, es muss jedoch schon früher einen Zug erreichen. Kann mein Kind die OGTS auch schon einige Minuten früher verlassen?
Antwort: Nein, es ist leider nicht möglich, die OGTS „unter der Zeit“ zu verlassen, weil dadurch zuviel Unruhe in die Gruppe kommt und weil – genau wie im Schulunterricht auch – Aufsichtspflicht und Verantwortlichkeiten ansonsten ungeklärt wären. Die OGTS kann, entsprechend der Anmeldung, nur zu festen Stundenwechsel-Zeiten (15.20 Uhr oder 16.10 Uhr) verlassen werden..
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