Aus unserer Eltern-Email vom 30.11.2011 – zeitlos gültig:

Liebe Eltern unserer Schüler in der OGTS!

Leider steigt gerade mal wieder die Zahl der „wilden Selbstbefreiungen“, darum möchten wir, in Rücksprache mit der Schulleitung, noch einmal auf unsere Anwesenheits- bzw. Befreiungsregelungen hinweisen:

Bei der Offenen Ganztagsschule (OGTS) handelt es sich um eine Schulveranstaltung und sie ist in der Anwesenheitspflicht dem Schulunterricht gleich gestellt. Mit Ihrer Anmeldung an der OGTS besteht für Ihr Kind daher während des gesamten Schuljahres Anwesenheitspflicht für den gewählten Zeitraum und von Anfang bis Ende.
Eine „Selbstbefreiung“ ist daher nicht möglich – Befreiungen werden von der Schulleitung ausgesprochen.

  • Spontane Unterrichtsbefreiung/Krankheit:
    Wenn Ihr Kind im Laufe des Tages erkrankt, füllt es im Sekretariat ein Formular (“rosa Zettel”, Muster) aus und nimmt Kontakt mit Ihnen auf, um abgeholt zu werden. Bitte machen Sie das Sekretariat dann darauf aufmerksam, dass Ihr Kind in die OGTS geht.
  • Antrag auf Unterrichtsbefreiung bzw. tageweise Einzelbefreiung von der OGTS (Arztbesuch, Omabesuch, Kieferorthopäde, …)
    Auch hier funktioniert die Befreiung wie für den sonstigen Unterricht. Bitte reichen Sie über Ihr Kind den Antrag auf Befreiung (erhältlich im Sekretariat, bei den Betreuern oder hier) einige Tage vor dem Befreiungstermin ein.

    Wir haben den Eindruck, dass es allen Kindern in der OGTS so gut gefällt, dass eine derartige Einzelbefreiung eher zu Lasten des Kindes geht als dass es ihm hilft. Arztbesuche oder Kieferorthopädietermine können sicher auf Tage ohne OGTS gelegt werden.

Und wenn es schon sein muss: Befreiungen bitte immer über das Sekretariat der Schule – wir von der OGTS werden von den freundlichen Damen im Sekretariat automatisch verständigt.

Bei diesen Regelungen beziehen wir uns auf Vorschriften, die das Kultusministerium für den Betrieb der Offenen Ganztagsschule erläßt. Bitte unterstützen Sie uns darin, diese Regelungen umzusetzen.