Aus unserer Eltern-Email vom 30.11.2011 – zeitlos gültig:
Liebe Eltern unserer Schüler in der OGTS!
Leider steigt gerade mal wieder die Zahl der „wilden Selbstbefreiungen“, darum möchten wir, in Rücksprache mit der Schulleitung, noch einmal auf unsere Anwesenheits- bzw. Befreiungsregelungen hinweisen: Bei der Offenen Ganztagsschule (OGTS) handelt es sich um eine Schulveranstaltung und sie ist in der Anwesenheitspflicht dem Schulunterricht gleich gestellt. Mit Ihrer Anmeldung an der OGTS besteht für Ihr Kind daher während des gesamten Schuljahres Anwesenheitspflicht für den gewählten Zeitraum und von Anfang bis Ende.
Und wenn es schon sein muss: Befreiungen bitte immer über das Sekretariat der Schule – wir von der OGTS werden von den freundlichen Damen im Sekretariat automatisch verständigt. Bei diesen Regelungen beziehen wir uns auf Vorschriften, die das Kultusministerium für den Betrieb der Offenen Ganztagsschule erläßt. Bitte unterstützen Sie uns darin, diese Regelungen umzusetzen. |
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